Blinkgeber

(Tommy, 01.07.2011, 19:52:07)

Je nach Baujahr und Ausführung werden im Barkas unterschiedliche Blinkgeber eingebaut. Die prinzipielle Unterscheidung ist die zwischen Hitzdraht- und elektronischen Blinkgebern. 
Grundsätzlich kann man IMMER einen Hitzdraht-Blinkgeber durch einen elektronischen ersetzen - man braucht da auch nichts vorschalten oder so ...
Das ist auch durchaus ratsam im Falle eines Ausfalls; allein schon, weil die elektronischen einfach zuverlässiger funktionieren.

Beim Ersatz ist nur darauf zu achten, dass der neue Geber genauso viele Anschlüsse (oder jedenfalls nicht weniger) hat; ansonsten lässt sich jeder beliebige 12-V-Blinkgeber nehmen. Es gibt hier Unterschiede:
• Minimal genügen für einen Blinkgeber 2 Anschlüsse: Klemme 49 und Klemme 49a.
• Wenn der Geber einen getrennten Anschluss für EINE Blinkkontrollampe hat, ist dies der dritte Anschluss, meist mit "C" oder evtl "C1" beschriftet.
• Wenn es ein Geber ist, der NICHT an Masse gelegt wird bzw. werden muss, kann er noch einen vierten Anschluss benötigen: den Masseanschluss, meist mit "31" bezeichnet. Von diesem ist dann eine Masseleitung zur Karosseriemasse zu legen.
• Wenn der Geber für Anhängerbetrieb geeignet ist, hat er noch einen weiteren Anschluss - meist mit "C2" bezeichnet. hier wird die (mit dem anderen Anschluss gegen Masse geschaltete) Blinkontrollleuchte für den Anhängerbetrieb angeschlossen; diese leuchtet (bzw blinkt) nur, wenn ein Anhänger angesteckt ist und dessen Blinker funktionieren. - Je nach Relaistyp und -Schaltung kann es dabei sein, dass dann die beiden Kontrolleuchten abwechselnd blinken; oder sie blinken zusammen. Dabei kann es wiederum sein, dass bei Warnblinker auch ohne Anhänger beide blinken - oder auch nicht (nämlich dann, wenn die
Warnblinkanlage einen eigenen Blinkgeber hat - was bei Fahrzeugen mit Hitzdraht-Blinkgeber oft der Fall ist). Ebenfalls kann es der Fall sein, dass die
Anhängerkontrolle (also die C2) EINMAL kurz aufblinkt, wenn man den linken oder rechten Blinker (ohne angesteckten Anhänger) anschaltet, danach aber dunkel bleibt (und nur die normale C mitblinkt).

Maximal kann ein Blinkgeber also 5 Anschlüsse haben: 49, 49a, C, C2 und 31 - in Sonderfällen auch noch C3 - wenn es sich um einen Traktorenblinkgeber handelt, der für ZWEI Anhänger geeignet ist.

• In jedem Fall angeschlossen werden MUSS 49 (Zuleitung PLUS, hier liegt meist nur Spannung an, wenn der Warnblinker NICHT angeschaltet ist) und 49a (das ist die Verbindung zum Blinkerschalter).
• Wenn ein Masseanschluss "31" vorhanden ist, sollte dieser auch dann mit Masse verbunden werden, wenn der Blinkgeber mit seinem Gehäuse an Masse liegt.
• Wenn beim bisherigen Geber schon ein Anschluss C vorhanden war, muss er am neuen Geber auch vorhanden sein. Hier muss dann die normale Kontrolleuchte angeschlossen sein.
• Der Anschluss C2 (sofern vorhanden) muss nur dann angeschlossen sein, wenn eine Anhängersteckdose vorhanden ist und kein DDR-Blinkzusatzgerät oder aber eine Zweikreisblinkanlage vorhanden ist. Ansonsten bleibt dieser Anschluss einfach frei ...

(Anmerkung - nur der Vollständigkeit halber:
Grundsätzlich kann auch ein Blinkgeber OHNE den Kontrollanschluss C in ein Auto eingebaut werden, bei dem zuvor einer MIT diesem Anschluss eingebaut war. Dann ist aber der Anschluss der Blinkkontrolleuchte zu ändern: Diese hängt dann, statt zwischen Masse und dem Anschluss C, zwischen den linken und rechten Richtungsblinkern. Besonderheit dieser (bei vielen älteren italienischen und französischen Autos üblichen) Schaltungsart ist, dass diese normale Blinkerkontrollleuchte NICHT mitblinkt, wenn der Warnblinker angeschaltet wird.)

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